Neue QCG-Regelung 2024 · Für Arbeitgeber

Bis zu 75 % der Lohnkosten
vom Staat – für Ihren Betrieb

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Unternehmen, einen Großteil der Lohnkosten während der Weiterbildung staatlich fördern zu lassen. Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess – kostenlos für Sie.

75 % bis 50 Mitarbeiter
50 % bis 249 Mitarbeiter
0 € Beratungskosten

Beispiel: 2 Mitarbeiter mit je 3.000 € Brutto →
Sie erhalten bei 75 % Förderquote über 6 Monate:
27.000 € vom Staat zurück.

Was Ihr Unternehmen davon hat

Das QCG ist eines der lukrativsten Förderprogramme für Betriebe – aber viele Unternehmen lassen das Geld ungenutzt liegen.

Bis zu 75 % Lohnkostenerstattung

Während Ihre Mitarbeiter die Weiterbildung absolvieren, erstattet die Agentur für Arbeit bis zu 75 % des Bruttogehalts – je nach Betriebsgröße.

Qualifizierte Mitarbeiter behalten

Statt neue Fachkräfte teuer zu rekrutieren, bilden Sie Ihr bestehendes Team weiter – gefördert vom Staat. Bindung und Kompetenz steigen gleichzeitig.

Wir übernehmen die Bürokratie

Förderantrag, Koordination mit der Agentur für Arbeit, Dokumentation – das alles erledigen wir für Sie. Ihr Aufwand: nahezu null.

100 % Online – kein Betriebsausfall

Der Kurs findet vollständig online statt. Ihre Mitarbeiter können flexibel lernen – der Betrieb läuft ohne Unterbrechung weiter.

Schneller Einstieg möglich

Nach Genehmigung des Antrags kann die Weiterbildung zeitnah starten. Wir kümmern uns um schnelle Bearbeitung und kurze Wartezeiten.

Nachweisbarer Mehrwert

Ihre Mitarbeiter erhalten ein anerkanntes Zertifikat in Werbung & Marketing – praxisnahe Kompetenzen, die Ihr Unternehmen direkt einsetzen kann.

So einfach beantragen wir die Förderung für Sie

Wir begleiten Sie von A bis Z – Sie müssen sich um nichts kümmern.

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Ihre Betriebsgröße, die förderfähigen Mitarbeiter und die genaue Förderquote. Dauert ca. 20 Minuten – telefonisch oder per Video.

2

Antragstellung

Wir bereiten alle Unterlagen vor und beantragen die Förderung gemeinsam mit Ihnen bei der Agentur für Arbeit. Ihr Aufwand: minimal.

3

Bewilligung & Kursstart

Nach Genehmigung starten Ihre Mitarbeiter mit der Weiterbildung. Der Kurs läuft 6 Monate, vollständig online, neben dem Arbeitsalltag.

4

Erstattung erhalten

Die Agentur für Arbeit überweist die Lohnkostenerstattung direkt an Sie. Sie erhalten qualifizierte Mitarbeiter – und den Großteil der Kosten zurück.

Berechnen Sie Ihre individuelle QCG-Förderung

Geben Sie einfach das Bruttogehalt und die Anzahl der Mitarbeiter ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel Sie vom Staat zurückbekommen.

Förderquoten nach Betriebsgröße

Betriebsgröße Lohnkosten-erstattung
Bis 50 Mitarbeiter 75 %
51–249 Mitarbeiter 50 %
Ab 250 Mitarbeiter 25 %

* Neue Regelung 2024. Genaue Förderquote wird individuell mit der Agentur für Arbeit festgelegt.

QCG-Förderrechner

Förderquote

75 %

Erstattung / Monat

4.500 €

Staatliche Erstattung über 6 Monate gesamt

27.000 €

Ihr Eigenanteil: 9.000 €

Richtwert auf Basis Bruttogehalt × Förderquote × 6 Monate. Tatsächliche Förderhöhe wird individuell mit der Agentur für Arbeit festgelegt.

Fragen von Arbeitgebern

Grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Beschäftigungsdauer. Voraussetzung ist, dass ein betrieblicher Bedarf an der Qualifizierung besteht.
Der Kurs findet vollständig online statt und kann flexibel um die Arbeitszeiten herum geplant werden. Je nach Vereinbarung kann die Weiterbildung auch teilweise während der Arbeitszeit stattfinden – das ist förderrechtlich zulässig.
Die Beratung und Antragstellung durch AS Bildungszentrum ist für Sie vollständig kostenlos. Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Einreichung bei der Agentur für Arbeit.
Die Bearbeitungszeit bei der Agentur für Arbeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen. Wir stellen sicher, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nein, die neuen Förderquoten gelten für neu beantragte Maßnahmen. Bereits laufende Förderungen behalten die ursprünglichen Konditionen. Wir empfehlen, jetzt aktiv zu werden, bevor sich die Regelungen erneut ändern.

Förderung beantragen – wir erledigen alles für Sie

Kontaktieren Sie uns jetzt – kostenlos, unverbindlich und schnell. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Telefon

0173 / 597 87 32

0176 / 732 08 281

E-Mail

info@asbildungszentrum.de

Standort

Sophienstraße 32 · 34117 Kassel

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